Was rechtzeitig geregelt werden sollte
Wenn das Leben zu Ende geht, wünscht man sich sehr, dass vieles vorher überlegt und geordnet werden kann.
"Keiner von uns ist eine Insel", und in der Regel leben wir auch nicht allein für uns auf einer Insel. Unser Leben ist eingebettet und eingebunden in ein Netz von Beziehungen und Verpflichtungen.
Die Wünsche und Vorstellungen des Kranken zu kennen, hilft den Angehörigen, Freunden und Betreuern, in seinem Sinne zu handeln.
Was man nicht aufschieben sollte
Warum Bestattungsvorsorge sinnvoll ist
Wie bei einer schweren Krankheit Vorsorge getroffen werden kann
durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Dank der Errungenschaften der modernen Medizin können heute viele Krankheiten geheilt und Leiden gelindert werden. Aber nicht wenige Menschen haben auch Angst davor, dass die medizinischen und technischen Behandlungsmöglichkeiten ihr Leiden und Sterben über das erträgliche Maß hinaus verlängern könnten.
Besondere Befürchtungen bestehen für den Fall, dass die Krankheit den Patienten entscheidungsunfähig macht. Er fragt sich: Wie wird meine Krankheit weiter verlaufen? Werde ich weiter für mich selbst sorgen (mir selbst "vorstehen") können? Wenn nicht, wem werde ich vielleicht hilflos ausgeliefert sein? Wer kann und soll für mich entscheiden, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage sein sollte?
Genauso fragen sich aber auch die Angehörigen: Was wünscht sich der Kranke in seinem Leiden? Wie können wir dazu beitragen, dass sein Wille von allen und bis zuletzt respektiert und so seine Würde gewahrt wird? Wie kann er vor zu viel oder zu wenig Behandlung geschützt werden?
Der Wille des Patienten ist entscheidend: Dieses Gebot gilt unverändert in der Medizin. Jeder Patient muss über seine Erkrankung und ihre Behandlung so vom Arzt informiert werden, dass auch er selbst eine gute Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen hat. Und nur mit Einwilligung des Patienten darf der Arzt behandeln. Dies gilt solange, wie er Erklärungen des Arztes verstehen und seinen Willen äußern kann.
Was aber, wenn dies nicht mehr der Fall ist? Der Arzt ist (nach den Richtlinien der Bundesärztekammer) verpflichtet, für die Basisbetreuung zu sorgen: menschenwürdige Unterbringung, menschliche Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst. Über alle weiteren Maßnahmen muß der Arzt nach dem Willen des Patienten entscheiden. Er kann dazu Angehörige und Betreuer befragen, um so den mutmaßlichen Willen herauszufinden. Wesentlich leichter fallen aber solche Entscheidungen, wenn durch eine schriftliche Patientenverfügung, kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht, vieles vom Patienten selbst geregelt ist. Damit kann man im Voraus Verfügungen über die gewünschte Behandlung, aber auch über die evtl. Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen treffen.
Für die Erstellung einer Patientenverfügung sollte man sich Zeit nehmen. Deshalb ist es ratsam, dies rechtzeitig und Schritt für Schritt zu tun, und sich dabei beraten zu lassen:
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- Gegenstand der Verfügung ist das eigene Leben. Deshalb ist es wichtig, sich nochmals Rechenschaft zu geben über zwei zentrale Fragen: Welche ethischen und religiösen Wertvorstellungen haben mein Leben geprägt und sollten auch bis zuletzt beachtet werden? Welche Wünsche habe ich hinsichtlich der Lebensumstände, die ich auch in meiner schweren Krankheit gewahrt sehen möchte?
- Es geht ferner um die Möglichkeiten der Medizin, auf die ich (noch) zurückgreifen kann: Auch hier sollten zwei Fragen leitend sein: Welche Therapiemaßnahmen gibt es für die evtl. zu erwartenden Symptome meiner unheilbaren Krankheit?
Welche Maßnahmen möchte ich (noch) in Anspruch nehmen und welche auf keinen Fall; und welche Folgen hat das für mich?
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- Und vielleicht geht es auch darum, einen vertrauten Menschen zu finden, mit dem Sie über diese Fragen und über Ihre Einstellung zu Sterben und Tod sprechen können. Dabei kann auch wichtig sein, sich darüber klar zu werden: Wer kann die Verantwortung, die ich ihm für mich übertrage, am besten wahrnehmen?
Alle diese Fragen sollten mit den Angehörigen, mit den Personen, die als Bevollmächtigte oder Betreuer in Frage kommen und mit einem Arzt Ihres Vertrauens besprochen werden. Je besser die Familie und alle betreuenden Personen darüber informiert sind, um so eher wird dem Willen des Betroffenen und seinen Wünschen für die letzte Lebenszeit entsprochen werden können. Eine Beratung zur Erstellung der Vorsorgedokumente durch einen Arzt, die Beratungsstelle einer Hospizeinrichtung oder eines Betreuungsvereins ist sinnvoll.
Um so sicherer kann dann mit der Patientenverfügung die Selbstbestimmung gewahrt werden und evtl. einer Lebensverlängerung um jeden Preis, die vielleicht nur eine Verlängerung des Leidens bedeutet, Einhalt geboten werden. Denn die entsprechenden Formulare können konkret - auf die evtl. eintretenden Komplikationen und auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche hin - ausgefüllt werden. Dies bekräftigt und stärkt die Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit Ihrer Entscheidungen. Seit dem 1. Sept. 2009 ist die Verbindlichkeit der Patientenverfügung gesetzlich geregelt (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes, § 1901 a und b, §1904)
Wichtig ist auch, sich zu überlegen, wer im Bedarfsfall die Wünsche des Patienten am besten vermitteln und durchsetzen soll, wenn dieser selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Es ist von Vorteil, diesen Menschen mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten.
Der Bevollmächtigte erhält damit Einblick in alle Krankenunterlagen und kann so im Sinne der Patientenverfügung entscheiden und handeln. Ehepartnern, Kindern und Eltern gegenüber besteht nämlich eine Schweigepflicht des Arztes, von der nur der Patient selbst ihn entbinden kann oder dieser Vollmachtsinhaber. Aus einer familiären Bindung allein entsteht kein Recht, über den Kranken zu entscheiden.
Wenn zu keinem Menschen ein solches Vertrauensverhältnis besteht, dann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Es kann eine Person benannt werden, die diese Aufgabe übernehmen soll, evtl. auch ein Betreuungsverein; wenn es nötig erscheint, können auch Personen von diesem Amt ausgeschlossen werden. Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert.
Die Originale dieser Unterlagen müssen gut erreichbar aufbewahrt werden. Kopien sollten den Angehörigen, dem Hausarzt, den vorgesehenen Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Betreuern und allen sonstigen Betreuungspersonen (z.B. Krankenhaus, ambulanter Pflegedienst, Altenheim, Hospiz) ausgehändigt werden. Natürlich können die Bestimmungen in diesen Dokumenten jederzeit widerrufen und verändert werden, solange der Patient seinen Willen schriftlich, mündlich oder durch Gesten deutlich machen kann.
Patienten und Angehörige können sich auch von den Ambulanten Hospizen in allen Fragen zur Patientenverfügung beraten lassen. Als Grundlage empfiehlt sich zur Zeit die Informationsschrift des Bayerischen Justizministeriums: "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter - durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung" (erhältlich in Buchhandlungen
oder Download als PDF ~ 963 kb vom Bundesministerium für Justiz
Was man nicht aufschieben sollte
Die Erfahrung zeigt, dass der Abschied vom Leben, von Angehörigen und Freunden leichter fällt, wenn man frühzeitig damit beginnt, alles - vor allem die wichtigen Dinge - in Ordnung zu bringen.
Folgende Beispiele können als Anstoß und Anregung dienen.
Der eine oder andere wird sich z.B. fragen:
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- Für wen wird mein Sterben besonders schwer werden? Kann ich ihm/ihr helfen?
- Was sollen meine Angehörigen und Freunde von den Dingen wissen, die mir wichtig sind? Wie hinterlasse ich sie ihnen bzw. wie vermittle ich ihnen das?
- Welche Menschen sollen um mich sein, welche möchte ich gerne noch einmal sehen und sprechen in meinem Leben? Gibt es jemanden, dem der Zutritt zu mir verwehrt werden soll? Bin ich lieber allein?
- Was hat mir in schweren Zeiten immer geholfen (die Nähe eines lieben Menschen, Berührung, ein Gebet, ein Bild, Musik)?
- Gibt es Menschen, mit denen es noch etwas in Ordnung zu bringen gilt? Will ich jemanden dabei um Unterstützung oder Vermittlung bitten?
- Nehme ich ein Geheimnis mit ins Grab? Ist das in Ordnung, oder gibt es einen Menschen, der ein Recht darauf hat, darüber informiert zu werden?
- Will ich den Kontakt zu meiner Kirche/Glaubensgemeinschaft verstärken, weil ich eine religiöse Begleitung suche?
- Was muß finanziell noch geregelt werden, was mich betrifft? Habe ich ein Testament gemacht, das Erbauseinandersetzungen vermeiden hilft? Brauche ich noch Beratung durch einen Notar?
- Muß ich mich noch darum kümmern, dass jemand für den Fall meines Ablebens versorgt ist?
- Wo möchte ich begraben werden, und habe ich mit meinen Angehörigen schon darüber gesprochen? Muss noch ein Grab gekauft werden? Soll die Grabpflege geregelt werden?
- Möchte ich mit meinen Angehörigen über die Gestaltung der Beerdigung oder Trauerfeier sprechen? Welche Wünsche habe ich bezüglich Sarg, Musik, Blumen und Texten für die Trauerfeier? Wie möchte ich es mit Spenden halten?
- Möchte ich mich über die Möglichkeiten meiner Bestattung von einem Bestatter beraten lassen (Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, finanzielle Absicherung, etc.)?
Warum Bestattungsvorsorge sinnvoll ist
Vielen Menschen fällt es schwer, sich gedanklich mit den Dingen zu beschäftigen, die im Todesfall geregelt sein sollten. Es wäre deshalb eine Erleichterung, sich rechtzeitig mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung zu setzen.
Das Bestattungsinstitut hilft Ihnen bei allem, was im Zusammenhang mit der Bestattung erledigt werden muss. Dazu werden aber Angaben und Unterlagen von Ihnen benötigt. Es ist ratsam, diese rechtzeitig zusammenzustellen. Denn beim Verlust eines geliebten Menschen steht einem der Kopf oft am allerwenigsten nach der Erledigung von bürokratischen Angelegenheiten. Benötigt werden:
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- Personalausweis
- Stammbuch oder lose Personenstandsurkunden
- (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten)
- Pensions- oder Rentenunterlagen
- Versicherungspolicen
- Graburkunde
- Adressenliste
Vielleicht ist es auch deshalb sinnvoll, sich schon vorab von einem Bestatter beraten zu lassen, weil Ihnen die Möglichkeiten einer Bestattungsdurchführung gar nicht so genau bekannt sind.
Günstig ist auch ein Bestattungsvorsorge-Vertrag. Man kann darin für sich selbst oder für einen geliebten Menschen alle Bestattungsangelegenheiten im Voraus regeln. Dafür sprechen viele Gründe. So bleibt viel mehr Zeit, alle Details zu bedenken und allein schon dadurch zu sorgfältigen, auf den bevorstehenden Todesfall passende Entscheidungen zu kommen. Manches läßt sich schon im Voraus bis ins einzelne Detail hinein festlegen, anderes kann bewußt bis zum Tag des Todes offen gelassen werden.
Auch eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten vorab kann von großem Vorteil sein.
Und nicht zuletzt können Sie in aller Ruhe sorgfältig das für Sie geeignete Bestattungsinstitut auswählen.