Wenn der Tod eingetreten ist

Wenn der Tod eingetreten ist, dann ist für Sie als Zurückbleibende die Zeit gekommen, Abschied zu nehmen. Hierfür dürfen Sie sich viel Zeit nehmen.

  • Vielleicht tut es gut, sich über Formen des Abschiednehmens (Rituale) schon vorher Gedanken zu machen?
  • Gibt es Wünsche des Verstorbenen, die wir berücksichtigen möchten?
  • Was brauchen wir für uns selbst? Was tut uns gut?
  • Welche Regelungen müssen beachtet werden?
  • Wer hilft und berät uns?

Wie Sie in Ruhe Abschied nehmen können

Wenn der Tod eingetreten ist, haben Sie genügend Zeit, um sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Nehmen Sie sich diese Zeit. Es ist verständlich und in Ordnung, wenn Sie viele Stunden lang beim Verstorbenen bleiben möchten. Die erste Traueraufgabe für Angehörige besteht darin, den Verlust des geliebten Menschen als Realität zu akzeptieren. Dabei hilft es, den Toten in aller Ruhe anzusehen und berühren zu können.

Unsere Abschiedsrituale sind unterschiedlich, geprägt von unserer Herkunft, Erziehung und religiös-weltanschaulichen Bindung. Vielleicht sind die folgenden Anregungen hilfreich:

  • Sie könnten eine Kerze anzünden und dabei das benennen, wofür Sie dem Verstorbenen danken möchten.
  • Vielleicht legen Sie Blumen oder ein Kreuz in die Hände des Toten. Wenn Kinder anwesend sind, können Sie diese ermuntern, ein Bild zu malen oder ein anderes Geschenk für den Verstorbenen zu gestalten.
  • Wenn es noch etwas gibt, das Sie zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht zum Ausdruck bringen konnten, so können Sie ihm auch jetzt noch einen Brief schreiben und ihm mit in den Sarg geben.
  • Vielleicht drängt es Sie, ihn um Vergebung zu bitten für all das, was nicht so war, wie es hätte sein können, oder ihm auch mit Worten und Gesten zu vergeben.
  • Vielleicht möchten Sie still für sich beten, einen Psalm lesen oder einen anderen Text sprechen, der Ihnen und dem verstorbenen Menschen wichtig war.
  • Wenn es Verwandte gibt, die krank oder weit entfernt wohnen und nicht da sein können, ist es vielleicht sinnvoll, ein Erinnerungsfoto vom Verstorbenen zu machen.

Welchen letzten Dienst Sie dem Toten erweisen können

Auch wenn der Tod eines Menschen sich schon länger angekündigt hat, trifft er viele Angehörige doch unerwartet. Der Verstorbene darf nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz noch 36 Stunden in der Wohnung bleiben; erst danach ist eine Überführung in eine Leichenhalle vorgeschrieben. Angehörige und Freunde können sich also Zeit lassen, um in Ruhe Abschied zu nehmen.

Was Menschen für sich als stimmig empfinden, kann durchaus verschieden sein:

  • Angehörige und Freunde können den Verstorbenen zum Beispiel noch einmal waschen und ankleiden. Unnötige Unruhe kann vermieden werden, wenn schon im Vorfeld alle dazu benötigten Dinge bereitgelegt werden.
  • Für viele Menschen ist es angenehm, gut riechende Pflegemittel oder das gewohnte Rasierwasser oder Deo des Toten zu benutzen.
  • Die Leichenstarre tritt nach etwa 2 bis 6 Stunden ein. Der Verstorbene sollte flach auf dem Rücken liegen, den Kopf auf einem kleineren Kissen etwas höher. Die Arme können eng am Körper oder auf dem Bauch liegen, vielleicht mit gefalteten Händen.
  • Manchmal sind die Augen noch geöffnet. Es hilft, feuchte Wattebäuschchen für etwa eine halbe Stunde auf die geschlossenen Augenlider zu legen.
  • Manche geben dem Toten etwas mit: eine Blume, ein Kreuz oder einen Rosenkranz, ein Foto, einen anderen Erinnerungsgegenstand, einen Brief oder ein gemaltes Bild.
  • Bei einer Feuerbestattung sind bezüglich der Kleidung und der evtl. Beigaben besondere Regeln zu beachten. Das Bestattungsinstitut wird Sie darüber informieren.

Ein paar Dinge sollten Sie beachten: Der Raum, in dem der Tote liegt, sollte möglichst kühl gehalten werden (Heizung abstellen bzw. Sonnenrollos schließen, Fenster öffnen). Alle nicht mehr benötigten Gegenstände sollten weggeräumt werden (z. B. Katheter, Windeln, Medikamente oder Waschutensilien).

Bei allem, was Sie tun, gilt: Es gibt kein falsches oder richtiges Verhalten. Jeder braucht seine Zeit, um die für ihn passende Art und Weise des Abschiednehmens zu gestalten.

Wen Sie benachrichtigen sollten

Wann soll der Arzt gerufen werden? Ein Arzt muss den Tod eines Menschen schriftlich bescheinigen. In der Regel soll dies 2 bis 6 Stunden nach dem Todeszeitpunkt und nach einer körperlichen Untersuchung geschehen. Es ist hilfreich, vorher mit der Hausarztpraxis abzusprechen, ob und wann er selbst gerufen werden kann und möchte oder ob Ärzte des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Telefon: 116117) gerufen werden sollen.

Wann ist das Bestattungsunternehmen zu informieren? Der Verstorbene darf nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz 36 Stunden in der Wohnung bleiben. Wenn in der Familie geklärt ist, wann der Verstorbene abgeholt werden kann, sollten Sie das Bestattungsinstitut informieren. Bestattungsinstitute sind rund um die Uhr telefonisch zu erreichen.

Wann sind Angehörige zu informieren? Das ist eine Frage, die sehr individuell entschieden wird. Es kann guttun, Angehörige und Freunde um sich zu haben. Vielleicht wollen auch entfernte Angehörige oder Freunde in der Wohnung Abschied nehmen. Um unnötige Unruhe zu vermeiden, sollte im Vorfeld abgesprochen werden, wer wann informiert werden möchte.

Wer sollte noch informiert werden? Zu informieren sind die Dienste, die den schwerkranken Menschen versorgt haben: z. B. der ambulante Pflegedienst, die häusliche Krankengymnastik, ein mobiler Essensdienst, der ambulante Hospizdienst. Wenn Kontakt zu einer Kirchengemeinde besteht, sollten die zuständigen Seelsorgenden informiert werden. Viele amtlich notwendige Telefonate übernehmen heute die Bestattungsinstitute.