Wenn der Tod eingetreten ist

Wenn der Tod eingetreten ist, dann ist für Sie, die Zurückgebliebenen, die Zeit gekommen, Abschied zu nehmen. Dazu dürfen Sie sich viel Zeit nehmen.

    • Vielleicht tut es gut, sich über Formen des Abschiednehmens (Rituale) schon vorher Gedanken zu machen?
    • Gibt es Wünsche des Verstorbenen, die wir berücksichtigen möchten?
    • Was brauchen wir für uns selbst? Was tut uns gut? · Welche Regelungen müssen beachtet werden?
    • Wer hilft und berät uns?

Wie Sie in Ruhe Abschied nehmen sollten

Welchen letzten Dienst Sie dem Toten erweisen können

Wen es zu benachrichtigen gilt

 

Wie Sie in Ruhe Abschied nehmen sollten

Wenn der Tod eingetreten ist, haben Sie genügend Zeit, um sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Nehmen Sie sich diese Zeit. Abschied nehmen ist eine schwere Aufgabe. Es ist deshalb in Ordnung, wenn Sie viele Stunden lang beim Verstorbenen bleiben möchten.

Die erste Traueraufgabe für Angehörige besteht darin, den Verlust des geliebten Menschen als Realität zu akzeptieren. Dazu ist es wichtig, den Toten in aller Ruhe anzusehen und berühren zu können.

Nehmen Sie die Atmosphäre im Raum wahr, die Stille, die nun eingetreten ist. Nehmen Sie sich Zeit und flüchten Sie nicht gleich in Aktivitäten oder Geschäftigkeit; dafür ist später Gelegenheit.

Folgen Sie Ihrem inneren Gefühl: Tun Sie, was Sie jetzt tun möchten, und geben Sie Ihren Empfindungen Raum.

Halten Sie in aller Ruhe Ihre Totenwache: Schenken Sie sich und dem Toten nochmals eine intensive gemeinsame Zeit. Es kann für Sie aber auch völlig in Ordnung sein, wenn Sie nach dem Besuch des Arztes den Toten sofort wegbringen lassen.

Unsere Abschiedsrituale sind unterschiedlich, geprägt von unserer Herkunft, Erziehung und religiös-weltanschaulichen Bindung, von unseren jeweiligen Einstellungen und Haltungen zu Leben und Tod

Instinktiv wählen wir für unser Trauern auch jene Formen aus, die uns stimmig erscheinen mit unserem persönlichen Verhältnis zum Toten. Vielleicht können Sie die eine oder andere der folgenden Anregungen für sich selbst aufgreifen:

  • Sie könnten eine Kerze anzünden und dabei das benennen, wofür Sie dem Verstorbenen danken möchten, ebenso wie alle Wünsche, die Sie jetzt für ihn haben.
  • Vielleicht legen Sie Blumen oder ein Kreuz in die Hände des Toten. Wenn Kinder anwesend sind, ermuntern Sie diese, ein Bild zu malen oder ein anderes Geschenk für den Verstorbenen hinzulegen.
  • Wenn es etwas gibt, das Sie zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht zum Ausdruck bringen konnten, so können Sie ihm auch jetzt noch einen Brief schreiben und ihm in den Sarg geben.
  • Vielleicht drängt es Sie, ihn auch nochmals ausdrücklich um Vergebung zu bitten für all das, was nicht so war, wie es hätte sein können. Vielleicht drängt es Sie, auch ihm mit Worten und Gesten zu vergeben.
  • Vielleicht möchten Sie still für sich beten, einen Psalm lesen oder einen anderen Text sprechen, der Ihnen und dem verstorbenen Menschen wichtig war.
  • Wenn Sie möchten, dann segnen Sie den Verstorbenen, indem Sie ihm mit dem Daumen ein Kreuzzeichen auf die Stirn zeichnen. Sprechen Sie unter Handauflegung einen Sterbesegen oder bitten Sie einen Anwesenden, es für Sie zu tun.
  • Wenn es Verwandte gibt, die krank oder gebrechlich sind oder weit entfernt wohnen, und deshalb nicht da sein können, dann wäre es vielleicht sinnvoll, ein schönes Erinnerungsfoto vom Verstorbenen zu machen.

Welchen letzten Dienst Sie dem Toten erweisen können

Auch wenn der Tod eines Menschen sich schon länger angekündigt hat, trifft er viele Angehörige dann doch unerwartet. Sie fallen häufig in einen Schockzustand oder flüchten sich in Geschäftigkeit

Damit keine Entscheidungen getroffen werden, die man später bereut, ist es hilfreich, sich schon vorher kundig zu machen, wie lange der Verstorbene in der Wohnung bleiben soll, und wie der weitere Ablauf mitgestaltet werden kann. Man sollte auch gemeinsam über Wünsche und Vorstellungen sprechen und sich über das Vorgehen verständigen.

Der/ die Verstorbene darf nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz noch 36 Stunden in der Wohnung bleiben; erst danach wird die Überführung in eine Leichenhalle verlangt.

Angehörige und Freunde können sich also Zeit lassen, um in Ruhe Abschied zu nehmen. Vielleicht wollen auch entfernte Angehörige und Freunde den Toten noch in der Wohnung sehen.

Viele Angehörige drängt es, dem Körper des Verstorbenen noch einen letzten Dienst zu erweisen. Und sie erleben diesen Dienst als etwas besonders Wichtiges: Er gilt dem Menschen, wie Sie ihn wahrgenommen, gekannt und geliebt haben.

Viele Angehörige sind dankbar, dass der Bestatter ihnen bestimmte Aufgaben abnimmt, andere möchten auch selbst mit tätig sein. Was Menschen für sich als stimmig empfinden, kann durchaus verschieden sein.

  • Angehörige und Freunde können den Verstorbenen zum Beispiel noch einmal waschen. Vielleicht möchten Sie das aber nicht. Auf jeden Fall ist es gut, wenn bei der letzen Körperpflege oder beim Ankleiden eine zweite oder dritte Person mithilft. Unnötige Unruhe kann vermieden werden, wenn schon im Vorfeld alle Dinge, die dazu benötigt werden, bereit gelegt werden.
  • Für viele Menschen ist es angenehm, gut riechende Pflegemittel oder das gewohnte Rasierwasser oder Deo des Toten zu benutzen.
  • Durch das Erschlaffen der Muskulatur können sich Darm und Blase noch einmal entleeren. Deshalb kann es gut sein, eine Einlage in die Hose zu legen oder dem Toten eine Windelhose anzulegen.
  • Es kann ein Stück Abschied-nehmen sein, dem Toten ein Kleidungsstück anzuziehen, das er besonders gerne getragen hat, oder mit dem sich gemeinsame schöne Erinnerungen verbinden. Wenn Sie eine Feuerbestattung vorgesehen haben, sollten Sie sich allerdings zuvor genau über die entsprechenden Regelungen informieren.
  • Manche geben dem Toten gerne eine Blume, ein Kreuz oder einen Rosenkranz, ein Erinnerungsphoto oder einen anderen Erinnerungsgegenstand in die Hände. Hinsichtlich der Beigaben gibt es bei einer Feuerbestattung gewisse Einschränkungen.
  • Die Leichenstarre tritt nach etwa 2-6 Stunden auf. Es ist gut, den Verstorbenen flach hinzulegen, den Kopf mit einem kleineren Kissen etwas höher. Die Arme können eng am Körper liegen oder auf dem Bauch, vielleicht mit gefalteten Händen.
  • Die meisten Toten haben durch das Erschlaffen der Muskulatur den Mund geöffnet. Der Unterkiefer sollte deshalb bis zum Eintritt der Leichenstarre hochgedrückt werden. Dazu kann ein einmal längs gefaltetes Handtuch fest gerollt und dann unter das Kinn geschoben werden
  • Manchmal sind die Augen noch geöffnet. Es hilft, feuchte Wattebäuschchen für etwa eine halbe Stunde auf die geschlossenen Augenlider zu legen.

Auch das Zimmer, in dem der Tote aufgebahrt wird, können Sie nach Ihren Wünschen herrichten. Schaffen Sie eine Atmosphäre, die Ihnen hilft, Abschied zu nehmen. Ein paar Dinge sollten Sie dabei beachten:

  • Der Raum, in dem der Tote liegt, sollte möglichst kühl gehalten werden (Heizung abstellen bzw. Sonnenrollos schließen, Fenster öffnen).
  • Zum Abschied-nehmen sollten die Dinge, die nicht mehr benötigt werden, weggeräumt werden (zum Beispiel Katheter, Windeln, Medikamente oder Waschutensilien).

Bei allem, was Sie tun, gilt: Es gibt kein falsches oder richtiges Verhalten. Deshalb ist eine Kritik am Verhalten anderer fehl am Platze. Zu verschieden ist die Bedeutung dessen, was kurz zuvor geschah, für die Anwesenden. Jeder braucht eine gewisse Zeit, um seine Form des letzten Dienstes am Toten zu finden, der zugleich eine Form seines Abschiedes ist. Jeder sollte sich deshalb fragen, was ihm selbst in seinem Abschied gut tut.

Dabei können ganz unterschiedliche Formen und Rituale entstehen: Der eine bittet den Pfarrer der Kirchengemeinde, eine häusliche Aussegnung vorzunehmen, zu der die Angehörigen und Freunde eingeladen werden.

Andere beten, lesen sich etwas vor, erzählen einander vom Toten und davon, was sie alles mit ihm erlebt haben. Wieder andere legen sich nochmals zu ihrem toten Partner ins Bett, um ein letztes Mal ganz nahe bei ihm zu sein.

Es kann gut tun, in diesen Stunden nicht alleine zu sein. Es kann aber auch sein, dass Besucher eher stören. Nicht selten gibt es Dinge und Formen, die für die Angehörigen und engen Freunde bedeutsam und stimmig, für Außenstehende aber befremdlich und nur schwer nachvollziehbar sind.

Wen es zu benachrichtigen gilt

Wann soll der Arzt gerufen werden?

Ein Arzt muss den Tod eines Menschen schriftlich bescheinigen. In der Regel soll dies 2-6 Stunden nach dem Eintritt des Todes und nach einer körperlichen Untersuchung geschehen. Der Arzt wird zum Beispiel das Herz abhören und nach der Uhrzeit des Sterbens fragen. Es ist hilfreich, vorher mit dem Hausarzt abzusprechen, ob und wann er selber gerufen werden kann und möchte, oder ob ein Notarzt gerufen werden soll. Beides ist möglich. Besonders hilfreich ist eine solche Absprache vorab für den Fall, dass jemand in der Nacht oder am Wochenende bzw. an einem Feiertag sterben sollte.

Wann ist das Bestattungsunternehmen zu informieren?

Der Verstorbene darf, wie schon erwähnt, nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz 36 Stunden in der Wohnung bleiben. Es ist gut, das Bestattungsinstitut dann zu informieren, wenn in der Familie geklärt ist, wann der Verstorbene abgeholt werden kann. Bestattungsinstitute sind rund um die Uhr telefonisch zu erreichen.

Wann sind Angehörige zu informieren?

Das ist eine Frage, die in der Regel sehr individuell entschieden wird. Es kann gut tun, Angehörige und Freunde um sich zu haben. Genauso kann es auch sein, dass Ehepartner gerne eine Zeit alleine mit dem Verstorbenen sein möchten. Vielleicht wollen auch entfernte Angehörige oder Freunde in der Wohnung Abschied nehmen. Um unnötige Unruhe zu vermeiden, kann im Vorfeld abgesprochen werden, wer wann informiert werden möchte, und wer diese Anrufe dann übernimmt.

Viele Menschen haben Angst, einen verstorbenen Menschen zu sehen. Die Wohnung ist dann für sie ein zu persönlicher Raum. Es besteht immer auch noch die Möglichkeit, in den Räumen des Bestattungsinstitutes persönlich Abschied zu nehmen.

Wer sollte noch informiert werden?

Das sind einmal die ambulanten Dienste, die den schwerkranken Menschen versorgt haben. Hierzu gehören zum Beispiel die Sozialstation/der ambulante Pflegedienst, die häusliche Krankengymnastik, ein mobiler Essensdienst, das Ambulante Hospiz etc.

Die Pflegekräfte oder das Ambulante Hospiz sind auch gerne bereit, den Verstorbenen noch einmal mit zu versorgen und das Zimmer herzurichten. Wenn Kontakt zu einer Kirchengemeinde besteht, sollte der zuständige Pfarrer informiert werden.

Viele amtlich notwendigen Telefonate übernehmen heute die Bestattungsinstitute. Sie informieren Sie darüber genauer und fragen auch nach, welche Anrufe Angehörige selber übernehmen können und möchten.